Da eine Einschränkung auf österreichische Ärzte dem EU-Recht widersprechen würde, werden die Gebietskrankenkassen derartige Zeugnisse wohl auch von „EU-Ärzten“ akzeptieren müssen, dies allerdings nur dann, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es muss erkennbar sein, dass es sich um einen entsprechenden Facharzt handelt
- Das Zeugnis muss in deutscher (oder zumindest englischer) Sprache vorliegen
- Die Formvorschriften gemäß Verordnung müssen einhalten werden (vorgesehene Formulare – online abrufbar)
ACHTUNG: Dies ist nur eine unverbindliche Auskunft basierend auf Gesprächen mit Fach- und Rechtsabteilungen verschiedener Gebietskrankenkassen. Ob es eine klarstellende Information der Gebietskrankenkassen geben wird, bleibt fraglich.
Quelle: https://www.patka-knowhow.at/vorzeitiger-mutterschutz/ www.aktuelles-arbeitsrecht.at (Florian Schrenk, BA)