
Auszug aus dem Artikel:
« Corona-Steuerstundung als Bumerang für GeschäftsführerArticles récents
Geht ein antragstellendes Unternehmen später in Insolvenz, können die Leitungsorgane für fällige Abgaben persönlich haftbar gemacht werden
Michaela Petritz-Klar
5. Juni 2020, 11:01
Als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie schuf die Bundesregierung ein umfangreiches Entlastungspaket für österreichische Unternehmen, das insbesondere auf die Aufrechterhaltung der Liquidität gerichtet ist.
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