Der Beschäftigungsbonus kann ab 01.07.2017 beantragt werden – Frist 30 Tage ab Eintritt des förderbaren Mitarbeiters
Für zusätzlich eingestellte Mitarbeiter werden unter bestimmten Voraussetzungen die Lohnnebenkosten für drei Jahre zu 50 % refundiert. Abgewickelt wird diese Förderung durch die Bundesförderstelle AWS.
Kurz zusammengefasst:
Für zusätzlich eingestellte Mitarbeiter – im Ausmaß von mind. 38,5 Stunden, Dienstverhältnis muss mind. 4 Monate durchgehend dauern. Die zusätzlich eingestellte Person muss in den letzten drei Monate mindestens einen Tag beim AMS als arbeitslos gemeldet gewesen sein oder sich in einer Schulungsmaßnahme befunden haben; auch Abgänger einer österr. Bildungseinrichtung sind förderbar, sofern die Ausbildung mindestens 4 Monate gedauert hat und der Abgang von der Bildungseinrichtung nicht länger als 12 Monate zurückliegt.; weiters sog. Jobwechsler, das sind Personen, die während der letzten 12 Monate durchgehend mindestens 4 Monate in Österreich erwerbstätig und pflichtversichert waren.
Es muss der Referenzwert ermittelt werden:
— Anzahl der Beschäftigten VOR Entstehung des ersten zusätzlichen Arbeitsverhältnisses, das mit dem Beschäftigungsbonus gefördert werden kann — Anzahl der Beschäftigten, jeweils zum Quartalsende, der vier vorangegangenen Quartale
Referenzwert: Der höchste Beschäftigtenstand wird als Referenzwert vertraglich fixiert und bildet die Ausgangsbasis für die Berechnung der Zusätzlichkeit.
Beispiel:
Die erste zusätzliche und förderungsfähige Arbeitnehmerin tritt am 15.08.2017 in das antragstellende Unternehmen ein. Die Beschäftigtenstände sind daher zu folgenden Stichtagen zu ermitteln:
1. Stichtag: 14.08.2017 (Beschäftigtenstand: 5 Personen = Anzahl der Beschäftigten VOR Entstehung des ersten zusätzlichen Arbeitsverhältnisses)
2. Stichtag: 30.06.2017 (Beschäftigtenstand: 4 Personen = Anzahl Beschäftigten zum Quartalsende)
3. Stichtag: 31.03.2017 (Beschäftigtenstand: 5 Personen= Anzahl Beschäftigten zum Quartalsende)
4. Stichtag: 31.12.2016 (Beschäftigtenstand: 6 Personen = Anzahl Beschäftigten zum Quartalsende)
5. Stichtag: 30.09.2016 (Beschäftigtenstand: 5 Personen = Anzahl Beschäftigten zum Quartalsende)
Der Höchstwert (Beschäftigtenstand: 6 Personen) wird vertraglich fixiert.
Abrechnungsstichtag 12 Monate nach Aufnahme des Mitarbeiters, es muss ein zusätzliche Vollzeitäquivalent vorhanden sein. Stichtagsermittlung. Abgabenrückstände sollten nicht vorhanden sein – könnten verursachen das die Förderung nicht ausbezahlt wird. Antrag ist elektronisch einzubringen – innerhalb von 30 Tagen ab Eintritt des Mitarbeiters
ACHTUNG: einige Zuschussförderungen schließen den Beschäftigungsbonus aus
Die Weitergabe von personenbezogenen Daten ist an die Zustimmung der betreffenden Arbeitnehmerinnen bzw des Betreffenden Arbeitnehmers gebunden.
Nähere Details finden Sie im Anhang.
Den Fragen Antworten Katalog finden sie unter folgendem Link
Kurz zusammengefasst – der Antrag kann ab sofort beantragt werden unter
Für weitere Informationen bzw. Hilfestellung oder Antragstellung stehen wir gerne zur Verfügung.