Sind Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter lohnabgabepflichtig?
- Weihnachtsgeschenke (abgabenrechtliche Behandlung)
Sind Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter lohnabgabepflichtig?
In vielen Unternehmen ist es üblich, dass Mitarbeiter zu Weihnachten (oft im Rahmen der Weihnachtsfeier) Weihnachtsgeschenke erhalten.
Sachgeschenke, die an Arbeitnehmer im Rahmen einer Betriebsveranstaltung gewährt werden (wie z.B. Weihnachtsgeschenke), sind grundsätzlich bis zu einem Wert von € 186,00 pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr abgabenfrei (§ 3 Abs. 1 Z. 14 EStG und § 49 Abs. 3 Z. 17 ASVG). Die Abgabenfreiheit gilt in allen Bereichen, also neben der Lohnsteuer und Sozialversicherung auch für die betriebliche Vorsorge (Abfertigung Neu) und für die Lohnnebenkosten (DB, DZ, KommSt).
Es handelt sich um einen gesonderten Abgabenfreibetrag, der zusätzlich zum jährlichen Freibetrag von € 365,00 für den Wert der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen, wie z.B. Weihnachtsfeiern (§ 3 Abs. 1 Z. 14 EStG und § 49 Abs. 3 Z. 17 ASVG) anwendbar ist.
Die Abhaltung einer Weihnachtsfeier ist nicht Voraussetzung dafür, dass Weihnachtsgeschenke in Form von Sachzuwendungen abgabefrei gewährt werden können. Auch ohne besondere Betriebsfeier ist die Verteilung von Weihnachtsgeschenken als Betriebsveranstaltung anzusehen. Es genügt also bereits, wenn die Übergabe der Geschenke der eigentliche Anlass und Inhalt der Veranstaltung ist. Die Abgabenfreiheit gilt nur für Sachgeschenke, die eine generelle Zuwendung an alle Arbeitnehmer oder an Arbeitnehmergruppen aus bestimmten Anlässen (also z.B. Weihnachten) darstellen. Individuelle Belohnungen für einzelne Mitarbeiter (z.B. aufgrund besonderer Leistungen) zählen hingegen nicht als begünstigte Gewährung (siehe Randzahl 79 der Lohnsteuerrichtlinien).
- Wichtiger Hinweis: Wie bereits erwähnt, fallen unter die Abgabenfreiheit nur Sachzuwendungen. Dazu gehören beispielsweise Geschenkkörbe, Weinflaschen, Gutscheine (die nicht in Bargeld ablösbar sind), Autobahnvignetten, Goldmünzen (bei denen der Goldwert im Vordergrund steht, wie z.B. ein Philharmoniker). Weitere Hinweise dazu finden sich in der Randzahl 80 der Lohnsteuerrichtlinien.
Die Gewährung von Bargeld als Weihnachtsgeschenk ist hingegen abgabepflichtig.
Sind neben Weihnachtsgeschenken auch andere Geschenke auf den Freibetrag (€ 186,00) anzurechnen?
Auch Sachgeschenke, die im Rahmen von anderen Betriebsveranstaltungen (z.B. vom Arbeitgeber gekaufte und den Mitarbeitern übergebene Weinflaschen bei einem Betriebsausflug in der Wachau, Ostergeschenkkorb o.ä.) sind auf den Jahresfreibetrag von € 186,00 anzurechnen.
Nicht eingerechnet werden hingegen Sachzuwendungen für Dienst- und Firmenjubiläum, da es für diese einen eigenständigen Freibetrag (ebenfalls in Höhe von € 186,00 pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr gibt (siehe die jeweils gesonderte Erwähnung im (§ 3 Abs. 1 Z. 14 EStG und § 49 Abs. 3 Z. 17 ASVG).
Quelle: Vorlagenportal
Foto: Pexels freie Bilder
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