Gesetzesänderung zu Überstunden und Feiertagsarbeitsentgelt (§ 68 EStG)
16. Dezember 2025

Gesetzesänderung zu Überstunden und Feiertagsarbeitsentgelt (§ 68 EStG)

Das Jahr war lang, und die Problematik der steuerlichen Behandlung von Überstunden und Feiertagsarbeit war bekannt. 

 

  1. Nun kommt völlig überraschend eine kurzfristig zusammengepfuschte Last-minute-Regelung: Ein im Nationalrat eingebrachter Initiativantrag der Regierungsparteien sieht folgende steuerliche Änderungen vor:

 

Überstundenzuschläge sollen im Kalenderjahr 2026 im Anwendungsbereich des § 68 Abs. 2 EStG

  • für bis zu 15 Überstunden und bis maximal € 170,00 steuerfrei sein (statt für 10 Überstunden und bis € 120,00). Diese Regelung wird mit 31.12.2026 befristet.

 

  • Ab 01.01.2026 soll das Feiertagsarbeitsentgelt, welches infolge einer BFG-Entscheidung im Frühjahr 2025 (rückwirkend per 01.01.2025) auf steuerpflichtig umgestellt werden musste, durch dezidierte gesetzliche Anordnung gemäß § 68 Abs. 1 EStG wieder dauerhaft steuerfrei sein.


Quelle: Vorlagenportal
Bild: Pexels-freie Bilder


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