18. November 2025
16. Dezember 2025
Gesetzesänderung zu Überstunden und Feiertagsarbeitsentgelt (§ 68 EStG)
Das Jahr war lang, und die Problematik der steuerlichen Behandlung von Überstunden und Feiertagsarbeit war bekannt.
- Nun kommt völlig überraschend eine kurzfristig zusammengepfuschte Last-minute-Regelung: Ein im Nationalrat eingebrachter Initiativantrag der Regierungsparteien sieht folgende steuerliche Änderungen vor:
Überstundenzuschläge sollen im Kalenderjahr 2026 im Anwendungsbereich des § 68 Abs. 2 EStG
- für bis zu 15 Überstunden und bis maximal € 170,00 steuerfrei sein (statt für 10 Überstunden und bis € 120,00). Diese Regelung wird mit 31.12.2026 befristet.
- Ab 01.01.2026 soll das Feiertagsarbeitsentgelt, welches infolge einer BFG-Entscheidung im Frühjahr 2025 (rückwirkend per 01.01.2025) auf steuerpflichtig umgestellt werden musste, durch dezidierte gesetzliche Anordnung gemäß § 68 Abs. 1 EStG wieder dauerhaft steuerfrei sein.
Quelle: Vorlagenportal
Bild: Pexels-freie Bilder
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